Referendariat
Die Ausbildung dauert einschließlich der den Abschluss bildenden Großen Staatsprüfung zwei Jahre. Eine erfolgreiche Referendarausbildung befähigt für eine leitende Tätigkeit als Beamtin/Beamter in den Vermessungs- und Katasterverwaltungen oder Verwaltungen für Landentwicklung und findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt. Gleichzeit ist die Ausbildung Voraussetzung für eine Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur.
Die Referendarsbezüge setzen sich aus einem Grundbetrag von ca. 1500 € brutto monatlich zzgl. eines Sonderzuschlages in Höhe von 50 % des zustehenden Grundbetrages sowie ggf. eines Familienzuschlages zusammen.
Links
- Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - Technische Dienste
- Durchführungsbestimmungen zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Durchführungsbestimmungen zur Ausbildungs- u. Prüfungsverord. - Vermessungs- u. Liegenschaftswesen
- http://www.ldv-nord-west.de/index.php
- Technisches Referendariat
- Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf