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Gleichberechtigung im LGLN

Das Land Niedersachsen strebt an, in allen Bereichen und Positionen Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes abzubauen.

Das LGLN sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Menschen in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter bzw. ihnen gleichgestellter Personen ausdrücklich. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung bzw. Gleichstellung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen oder Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Bewerberinnen und Bewerber werden zur Wahrung ihrer Interessen gebeten, bereits mit der Bewerbung einen entsprechenden Hinweis zu geben.

Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Bei im Ausland erworbenen Abschlüssen ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss beizufügen. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter http://www.kmk.org/zab verfügbar.

Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die bei der Übersendung der Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden, verarbeiten wir ausschließlich zur Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens. Weitere Informationen und Hinweise zur deren Verarbeitung und den damit verbundenen Rechten sind im Abschnitt B Nr. 10 der Datenschutzerklärung des LGLN zu finden.
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