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Freiwilliges Praktikum

 
In manchen Lebenssituationen kann ein freiwilliges Praktikum zum Kennenlernen von Berufsfeldern und Arbeitgeber*inne*n oder zum Vertiefen beziehungsweise Anwenden von Erfahrungen nutzbringend sein.

Das LGLN beurteilt individuell, ob und in welchem Umfang ein freiwilliges Praktikum betreut werden kann. Die Entscheidung liegt jeweils bei der Dienststelle vor Ort. Interessierte sollten sich rechtzeitig mit einer Vorstellung der zeitlichen und fachlichen Ausrichtung an die gewünschte Dienststelle wenden.
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